Anmeldung als Ausstellende 2026

Hier kannst du dich verbindlich als ausstellende Partei für den LeverkusenPride 2026 anmelden. Das Straßenfest und die Infomeile finden am 20. und 21. Juni 2026 in Leverkusen-Schlebusch statt.

Die Anmeldung richtet sich an Vereine, Initiativen, Organisationen, Parteien, Verkaufsstände, Lebensmittelstände, Unternehmen und "Privatperson / lose Initiativen", die mit einem Stand Teil des LeverkusenPride werden möchten.

Wichtig:
Die Anmeldung ist verbindlich. Ein Vertrag kommt jedoch erst mit der Standbestätigung in Textform durch Pride am Rhein e.V. zustande. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.

Bitte halte für die Anmeldung bereit

Für die Anmeldung benötigen wir insbesondere folgende Angaben:

  • Angaben zur ausstellenden Partei und zu Ansprechpersonen
  • Einordnung der Organisation bzw. des Angebots
  • Kurzprofil / Angebot
  • Standzweck
  • gebuchte Frontmeter
  • gewünschte Standkategorie
  • Angabe, ob die Teilnahme am gesamten Wochenende oder nur an einem Tag erfolgen soll
  • Angaben zu Rabatten, falls zutreffend
  • gewünschte Zusatzleistungen wie Pavillon, Standpaket, Strom oder Wasser
  • Angaben zu technischen Anforderungen
  • Angaben zu Website-/Social-Media-Nennung oder einem möglichen Bühnenbeitrag

Standkategorien & Preise

Die Standgebühren richten sich nach der gewählten Standkategorie und der gebuchten Frontmeterzahl.

A) Gemeinnützig – Infostand
Grundpreis Wochenende bis 3,0 m: 00,00 €
Zusatzmeter: 50,00 € / m

B) Infostand (nicht gemeinnützig) – NGO / Partei / Initiative / sonstige
Grundpreis Wochenende bis 3,0 m: 270,00 €
Zusatzmeter: 90,00 € / m

C) Verkaufsstand (Produkte)
Grundpreis Wochenende bis 3,0 m: 330,00 €
Zusatzmeter: 110,00 € / m

D) Lebensmittelstand
Grundpreis Wochenende bis 3,0 m: 300,00 €
Zusatzmeter: 100,00 € / m

E) Firmenstand (Corporate / Recruiting / Branding)
Grundpreis Wochenende bis 3,0 m: 1.000,00 €
Zusatzmeter: 200,00 € / m

Bei Teilnahme nur an einem Veranstaltungstag beträgt die Standgebühr 70 % der jeweiligen Wochenend-Standgebühr. Zusatzleistungen werden unabhängig davon zu 100 % berechnet.

Zusatzleistungen

Optional können folgende Zusatzleistungen hinzugebucht werden:

  • Pavillon 3 m x 3 m: 250,00 € / Wochenende
  • Standpaket: 35,00 € / Wochenende
  • Strom 230V (Schuko): 150,00 €
  • Strom 16A (CEE): 200,00 €
  • Strom 32A (CEE): 300,00 €
  • Wasseranschluss: 50,00 €

Sofern technische Mindestanforderungen nicht selbst erfüllt werden können, können nach Verfügbarkeit Technik-Sets gegen Aufpreis und Pfand hinzugebucht werden.

Fristen für Kommunikation & Programm

Wenn du für Website oder Social Media genannt werden möchtest, sende uns bitte deine Materialien bis spätestens 15.05.2026 an event@prideamrhein.de.

Wenn du einen Bühnenbeitrag einreichen möchtest, sende uns Thema und Referent*in bitte bis spätestens 31.05.2026 an event@prideamrhein.de.

Vertrags- und Teilnahmehinweise

Mit dem Absenden der Anmeldung bestätigst du, dass deine Angaben vollständig und korrekt sind. Außerdem erkennst du die Allgemeinen Bedingungen für Ausstellende sowie die spätere Ausstellenden-Info mit Lageplan, Aufbau- und Abbauzeiten, Sicherheits- und Logistikhinweisen als verbindliche Grundlage an.

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise. Sofern Umsatzsteuer anfällt, wird diese zusätzlich berechnet und ausgewiesen. Bei Abrechnung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Für alle erforderlichen Genehmigungen, Anzeigen und Nachweise – insbesondere bei Verkauf, Lebensmitteln, Hygiene, Ausschank oder Jugendschutz – sind die Ausstellenden selbst verantwortlich.

Fragen?

Bei Rückfragen zur Anmeldung als Ausstellende erreichst du uns unter:
event@prideamrhein.de 


AGB AUSSTELLENDEN-VERTRAG.pdf 175 KB
AUSSTELLENDEN-VERTRAG (2026).pdf 237 KB

Verbindliche Anmeldung (Ausstellenden-Vertrag)

Definitionen: - Frontmeter = Breite des Standes in Metern. - Standardfront = bis 3,0 m Front (sofern nicht abweichend geregelt). - Zusatzmeter = jeder angefangene Meter über 3,0 m (z. B. 3,1 m = 1 Zusatzmeter). - WE = Veranstaltungswochenende (Sa+So).
Abgrenzung Firmenstand: - Firmenstand ist vorgesehen für Unternehmen mit Marken-/Recruiting-/Image-Präsenz (Corporate/Recruiting/Branding). - Reiner Waren-/Speisenverkauf ist grundsätzlich Kategorie C oder D, sofern nicht ausdrücklich in Textform abweichend bestätigt. - Sofern zusätzlich ein Sponsoringvertrag besteht, gilt Ziff. 9 (Sponsor*innenrabatt / Vorrang Sponsoring).
Preisregel 1-Tages-Teilnahme: - Die Standgebühr beträgt in diesem Fall 70% der jeweiligen WE-Standgebühr (Grundpreis + Zusatzmeter). - Zusatzleistungen (insb. Strom/Wasser/Technik/Equipment/Pfand) werden unabhängig von der 1-Tages-Teilnahme zu 100% berechnet, da Infrastruktur-, Sicherheits- und Vorhalteaufwände im Wesentlichen veranstaltungsbezogen anfallen.
War Ihre Organisation / Ihr Unternehmen bereits in einem Vorjahr mit einem Stand beim CSD Leverkusen bzw. LeverkusenPride vertreten? (Optional)
Regel: - Rabatte sind nicht kumulierbar. Es gilt jeweils nur der höchste anwendbare Rabatt.
TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN (von der ausstellenden Partei bereitzustellen) - mindestens 10 m Trinkwasserschlauch (für Trinkwasser geeignet) UND mindestens 10 m Abwasserschlauch (falls Wasser genutzt wird) - je nach Leitungsweg: geeignete Kabelbrücken/Kabelmatten zur Stolper- und Überfahrsicherung (für Strom- und Wasserleitungen) - Leitungen/Schläuche sind so zu führen, dass Rettungswege frei bleiben und keine Stolper-/Quetschgefahr entsteht
TECHNIK-SET(S) – ZUSATZKOSTEN & PFAND (optional, nach Verfügbarkeit) Wenn die Mindestanforderungen nicht selbst bereitgestellt werden können, können – nach Verfügbarkeit – Technik-Set(s) des Veranstalters hinzugebucht werden
Einreichfrist: 31.05.2026 an event@prideamrhein.de
Einreichfrist: 15.05.2026 an event@prideamrhein.de
Ich habe die ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR AUSSTELLENDE – LEVERKUSENPRIDE gelesen und akzeptiere diese.
Datenschutzhinweis: Die im Rahmen dieser Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten verarbeiten wir zur Prüfung, Bearbeitung und Durchführung der Anmeldung als ausstellende Partei, zur Kommunikation im Zusammenhang mit dem LeverkusenPride 2026, zur organisatorischen Abwicklung, Rechnungsstellung sowie zur Nachbereitung der Veranstaltung. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen, Speicherdauern und Ihren Rechten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Datenschutzhinweis:
Die im Rahmen dieser Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten verarbeiten wir zur Prüfung, Bearbeitung und Durchführung der Anmeldung als ausstellende Partei, zur Kommunikation im Zusammenhang mit dem LeverkusenPride 2026, zur organisatorischen Abwicklung, Rechnungsstellung sowie zur Nachbereitung der Veranstaltung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen für Ausstellende.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR AUSSTELLENDE – LEVERKUSENPRIDE

  1. Geltungsbereich / Begriffe
    1. Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme als ausstellende Partei am Straßenfest/ an der Infomeile im Rahmen des LeverkusenPride.
    2. Veranstalter ist Pride am Rhein e.V. („Veranstalter“).
  2. Anmeldung / Vertragsschluss / Textform
    1. Die Anmeldung ist verbindlich. Abweichende Bedingungen der ausstellenden Partei gelten nur, wenn sie vom Veranstalter in Textform bestätigt werden.
    2. Der Vertrag kommt erst durch Standbestätigung des Veranstalters in Textform zustande. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.
  3. Zulassung / Standüberlassung / Ko-Hosting
    1. Die Auswahl erfolgt nach sachlichen Kriterien (z. B. Flächenverfügbarkeit, Standmix, Community-Bezug, Sicherheits-/Logistik-Anforderungen).
    2. Eine Überlassung des Standplatzes an Dritte sowie Werbung/Vertrieb für Dritte
      ist ohne vorherige Zustimmung in Textform unzulässig.
    3. Ko-Hosting (Stand-Sharing) ist zulässig, wenn es vorab in Textform angemeldet und vom Veranstalter bestätigt wurde. Dabei gilt:
      1. Es gibt eine primär verantwortliche Vertragspartei („Hauptanmeldung“), die Ansprechperson ist, die Rechnung erhält und die Einhaltung aller Pflichten sicherstellt.
      2. Alle ko-hostenden Parteien sind an diese Bedingungen gebunden und haften gegenüber dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für verursachte Schäden und Pflichtverletzungen.
      3. Eine weitergehende Untervermietung/Überlassung ohne Bestätigung bleibt unzulässig.
  4. Standzuteilung / Änderungen
    1. Lage/Standnummer werden in der Standbestätigung oder spätestens beim Aufbau mitgeteilt.
    2. Der Veranstalter darf Standflächen aus zwingenden organisatorischen/behördlichen Gründen ändern (z. B. Rettungswege, Auflagen, Sperrungen). Änderungen erfolgen angemessen.
    3. Eine Reduzierung der Standfläche um mehr als 10 % führt zu einer angemessenen anteiligen Anpassung der Standgebühr, sofern keine gleichwertige Alternative angeboten werden kann.
  5. Standgebühren, Zusatzleistungen, Umsatzsteuer, Fälligkeit
    1. Standgebühren und Zusatzleistungen ergeben sich aus dem Ausstellenden-Vertrag. Maßgeblich ist das dort definierte Preismodell (WE-Festpreis + Zusatzmeter) sowie ggf. die 1-Tages-Regel (70%).
    2. Zusatzleistungen (insb. Strom/Wasser/Technik/Equipment/Pfand) werden unabhängig von einer 1-Tages-Teilnahme zu 100% berechnet, da Infrastruktur-, Sicherheits- und Vorhalteaufwände im Wesentlichen veranstaltungsbezogen anfallen.
    3. Sponsor*innenrabatt für Firmenstände richtet sich nach dem Ausstellenden-Vertrag; soweit ein Sponsoringvertrag eine abweichende Regelung enthält, hat dieser Vorrang.
    4. Preise sind Nettopreise. Sofern Umsatzsteuer anfällt, wird diese zusätzlich berechnet und ausgewiesen. Bei Abrechnung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
    5. Rechnungen sind innerhalb der im Vertrag genannten Frist zu zahlen. Bei Zahlungsverzug kann der Veranstalter nach Mahnung in Textform den Standplatz anderweitig vergeben; Stornoregeln (Ziff. 6) gelten entsprechend.
    6. Pfandbeträge werden mit der Rechnung fällig und nach ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet (siehe Vertrag).
  6. Rücktritt/Stornierung durch Ausstellende
    1. Stornierungen müssen in Textform erfolgen.
    2. Nach Standbestätigung gelten folgende pauschale Stornokosten (Ausstellenden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten; dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten):
      - bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Standgebühr
      - bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Standgebühr
      - ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Standgebühr
    3. Gebuchte Zusatzleistungen/Anschlüsse/Equipment (z. B. Pavillon, Standpaket, Strom/Wasser, Technik-Set) werden zusätzlich berechnet, sofern diese bereits disponiert/gebucht wurden oder nicht mehr anderweitig verwendet werden können.
  7. Absage, Abbruch, Einschränkung, Verlegung (insbesondere höhere Gewalt / behördliche Auflagen)
    1. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus zwingenden Gründen (insbesondere behördliche Anordnung, Sicherheitslage, Unwetter, höhere Gewalt) zu verschieben, zu verkürzen, räumlich zu verlegen oder abzubrechen.
    2. Im Falle einer vollständigen Absage vor Veranstaltungsbeginn erstattet der Veranstalter die Standgebühr abzüglich der bis dahin tatsächlich angefallenen, nicht mehr vermeidbaren Kosten (z. B. Genehmigungen, Infrastruktur, gebuchte Leistungen, Druck/Medien, Technik) anteilig und nachvollziehbar.
    3. Im Fall einer Verkürzung/Teilabsage/Teilsperrung erfolgt eine anteilige Erstattung nach tatsächlicher Kostenlage und Nutzbarkeit, soweit die ausstellende Partei die Standleistung nicht oder nur wesentlich eingeschränkt nutzen konnte.
    4. Eine Kostenaufstellung wird auf Nachfrage in Textform bereitgestellt.
  8. Aufbau/Betrieb/Abbau/Logistik – Ausstellenden-Info als Vertragsbestandteil
    1. Aufbau-, Betriebs- und Abbauzeiten sowie Zufahrtsfenster werden in der Ausstellenden-Info in Textform bekanntgegeben und sind verbindlich.
    2. Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Fahrzeuge dürfen das Gelände nur in den freigegebenen Zeiten befahren.
    3. Der Stand ist während der Öffnungszeiten grundsätzlich besetzt zu halten. Vorzeitiger Abbau nur nach Freigabe durch Einsatzleitung/Veranstalter.
    4. Die Ausstellenden-Info (z. B. Lageplan, Anfahrt, Aufbau-/Abbauzeiten, Sicherheits- und Logistikhinweise) ist Bestandteil des Vertrags. Sie konkretisiert diese Bedingungen, ohne sie zu ersetzen.
  9. Ordnung, Hausrecht, Awareness, unzulässige Inhalte
    1. Ausstellende verpflichten sich zu einem respektvollen, diskriminierungsfreien Auftreten. Queerfeindliche, rassistische, antisemitische, menschenfeindliche oder hetzerische Inhalte sind unzulässig.
    2. Den Anweisungen des Veranstalters/Einsatzleitung, Security, Ordnungsamt, Feuerwehr und Polizei ist Folge zu leisten. Der Veranstalter übt das Hausrecht aus.
    3. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann der Stand ohne Erstattung geschlossen und die ausstellende Partei vom Gelände verwiesen werden. Ein Anspruch auf (anteilige) Erstattung der Standgebühr oder Zusatzleistungen besteht in diesem Fall nicht. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  10. Strom/ Wasser/ Technik/ Brandschutz – Mindestanforderungen
    1. Strom- und Wasseranschlüsse werden nur bereitgestellt, wenn sie im Vertrag gebucht sind.
    2. Ausstellende verwenden ausschließlich geprüfte, für den Außenbetrieb geeignete Geräte, Kabel und Verteiler. Kabel sind stolperfrei zu verlegen/abzusichern.
    3. Offene Flammen, Gasgeräte, Fritteusen o. Ä. sind nur nach vorheriger Freigabe in Textform und unter Einhaltung aller Auflagen zulässig.
    4. Ausstellende müssen für Wasser- und Stromzuleitungen geeignete Schläuche/Kabel in ausreichender Länge sowie Kabelbrücken/Kabelmatten zur sicheren Führung und Überfahrsicherung bereitstellen (mindestens 10 m
      Trinkwasserschlauch und 10 m Abwasserschlauch). Sofern Set(s) über den Veranstalter hinzugebucht werden, gelten die im Vertrag ausgewiesenen Zusatzkosten- und Pfandregelungen.
    5. Kann eine sichere Verlegung nicht gewährleistet werden, kann der Veranstalter die Inbetriebnahme (Strom/Wasser) aus Sicherheitsgründen untersagen; hieraus entstehen keine Erstattungsansprüche.
  11. Verkauf/ Lebensmittel/ Jugendschutz/ Genehmigungen
    1. Ausstellende sind für alle erforderlichen Genehmigungen, Anzeigen und Nachweise selbst verantwortlich (insbesondere Gewerbe-/Reisegewerbe, Lebensmittelhygiene, Allergen-/Kennzeichnungspflichten, ggf. Ausschank, Jugendschutz).
    2. Auflagen der Behörden sind einzuhalten; bei Verstößen trägt die ausstellende Partei die Verantwortung.
  12. Müll/ Flächenschutz
    1. Müll ist durch die ausstellende Partei zu entsorgen; der Standplatz ist sauber zu hinterlassen.
    2. Beschädigungen an Platz/Fläche/Einrichtungen sind unverzüglich zu melden.
  13. Versicherung / Haftung
    1. Die ausstellende Partei sorgt eigenverantwortlich für ausreichenden Versicherungsschutz (insbesondere Betriebshaftpflicht, ggf. Produkthaftpflicht, Transport/Diebstahl).
    2. Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
    3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
    4. Für Verlust/Beschädigung von Ausstellungsgütern und Standinventar übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
    5. Für Beschädigungen an Platz/Fläche/Einrichtungen, die durch die ausstellende Partei oder beauftragte Personen verursacht werden, haftet die ausstellende Partei.
  14. Werbung / Nutzungsrechte / Freistellung
    1. Sofern Website-/Social-Media-Nennung gewählt wurde, darf der Veranstalter Name/Logo/Material zur Bewerbung und Dokumentation nutzen.
    2. Die ausstellende Partei sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen und stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter insoweit frei.
  15. Datenschutz
    Personenbezogene Daten werden zur Durchführung der Anmeldung, Kommunikation, Planung, Rechnungsstellung und Nachbereitung verarbeitet. Datenschutzhinweise werden mit der Standbestätigung übermittelt bzw. sind auf der Website abrufbar.
  16. Schlussbestimmungen
    1. Änderungen/Nebenabreden bedürfen der Textform.
    2. Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Kaufleuten/juristischen Personen ist Gerichtsstand Leverkusen.
    3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Fragen zur Anmeldung?

Sie haben noch Fragen? Einfach Kontaktformular ausfüllen, wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.